AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Hausordnung für die Ferienwohnungen des Forellenhofs Wester-Ohrstedt
Stand: 06.09.2026
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung der Ferienwohnungen des Forellenhofs Wester-Ohrstedt.
Die in Teil B aufgeführte Hausordnung ist Bestandteil des Beherbergungsvertrages. Sie soll dazu beitragen, dass unsere Ferienwohnungen langfristig schön erhalten bleiben und sich alle Gäste bei uns wohlfühlen.
Teil A – Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Ferienwohnungen
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Überlassung der Ferienwohnungen des Forellenhofs Wester-Ohrstedt zu Beherbergungszwecken sowie für die damit unmittelbar verbundenen Leistungen.
- Vermieterin und Vertragspartnerin ist:
Tina Nehter
Forellenhof Wester-Ohrstedt
Wester-Ohrstedtfeld 3
25885 Wester-Ohrstedt
Deutschland
Telefon: 04847 809240
E-Mail: info@forellenhof-wester-ohrstedt.de
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Direktbuchungen über die eigene Homepage sowie für Buchungen per E-Mail, Telefon, WhatsApp oder vor Ort.
- Bei Buchungen über Buchungs- oder Vermittlungsportale gelten zusätzlich die für die jeweilige Buchung dort vereinbarten Bedingungen. Soweit diese von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die für die konkrete Portalbuchung vereinbarten Bedingungen vor.
- Individuell zwischen der Vermieterin und dem Gast vereinbarte Regelungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Es gilt die Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Hausordnung, die dem Gast bei Abschluss der Buchung zugänglich gemacht wurde.
§ 2 Buchung und Vertragsschluss
- Die Darstellung der Ferienwohnungen auf der Homepage dient der Information über die angebotenen Unterkünfte.
- Bei einer Onlinebuchung wählt der Gast die gewünschte Ferienwohnung, den Aufenthaltszeitraum, die Anzahl der Gäste sowie gegebenenfalls zusätzliche Leistungen aus. Vor Abschluss der Buchung werden die wesentlichen Buchungsdaten und der Gesamtpreis angezeigt.
- Mit dem verbindlichen Abschluss des Online-Buchungsvorgangs gibt der Gast eine verbindliche Buchung zu den angezeigten Bedingungen ab.
- Der Beherbergungsvertrag kommt mit dem erfolgreichen Abschluss des Buchungsvorgangs und der anschließenden Buchungsbestätigung zustande. Eine zusätzliche persönliche Bestätigung durch die Vermieterin ist nicht erforderlich.
- Bei Buchungen per Telefon, E-Mail, WhatsApp oder vor Ort kommt der Vertrag mit der ausdrücklichen Bestätigung der Buchung durch die Vermieterin zustande.
- Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind insbesondere die gebuchte Ferienwohnung, der An- und Abreisetag, die Anzahl der angemeldeten Gäste, der vereinbarte Preis, die Zahlungsweise sowie ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen.
- Der Gast wird gebeten, die Buchungsbestätigung auf Richtigkeit zu überprüfen und erkennbare Fehler möglichst unverzüglich mitzuteilen.
- Die Angaben bei der Buchung müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Dies betrifft insbesondere die Kontaktdaten, die Anzahl der mitreisenden Personen sowie angemeldete Tiere.
- Nachträgliche Änderungen einer bestehenden Buchung bedürfen der Zustimmung der Vermieterin. Ein Anspruch auf Änderung des Reisezeitraums, der Ferienwohnung, der Personenzahl oder sonstiger Buchungsbestandteile besteht nicht.
§ 3 Preise und Zahlung
- Es gilt der bei Abschluss der Buchung angezeigte beziehungsweise individuell vereinbarte Preis.
- Im vereinbarten Preis enthalten sind die Leistungen, die bei der jeweiligen Buchung ausdrücklich als enthalten ausgewiesen werden.
- Zusätzlich vereinbarte Leistungen werden entsprechend dem bei der Buchung angezeigten beziehungsweise individuell vereinbarten Preis berechnet.
- Bei Direktbuchungen ist der Gesamtbetrag bei Anreise fällig, sofern in der Buchungsbestätigung keine andere Zahlungsfrist oder Zahlungsweise vereinbart wurde.
- Bei Buchungen über Vermittlungs- oder Buchungsportale gelten die dort für die konkrete Buchung vereinbarten Zahlungsbedingungen.
- Entsteht infolge einer nachträglich vom Gast gewünschten Änderung ein Mehrpreis, wird dieser vor Durchführung der Änderung mitgeteilt.
§ 4 Stornierung durch den Gast
- Natürlich kann es vorkommen, dass sich Reisepläne ändern. Eine Stornierung muss eindeutig gegenüber der Vermieterin erklärt werden. Zur besseren Nachvollziehbarkeit empfehlen wir eine Mitteilung in Textform, beispielsweise per E-Mail oder WhatsApp.
- Sofern bei der Buchung keine abweichenden Stornierungsbedingungen ausdrücklich vereinbart wurden, werden bei einer Stornierung durch den Gast 90 % des vereinbarten Übernachtungspreises berechnet. Diese Regelung gilt ab dem Zeitpunkt der verbindlichen Buchung.
- Bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung werden ebenfalls 90 % des vereinbarten Übernachtungspreises berechnet.
- Kann die Ferienwohnung für den stornierten Zeitraum ganz oder teilweise anderweitig vermietet werden, werden die dadurch erzielten Einnahmen für den betreffenden Zeitraum auf den Stornierungsbetrag angerechnet. Eine doppelte Berechnung für denselben Übernachtungszeitraum erfolgt nicht.
- Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Vermieterin kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Abweichende Stornierungsbedingungen, beispielsweise bei besonders gekennzeichneten Angeboten oder Tarifen, bleiben unberührt, sofern diese vor Abschluss der Buchung ausdrücklich vereinbart wurden.
- Bei Buchungen über Buchungs- oder Vermittlungsportale gelten die für die jeweilige Buchung dort ausgewiesenen Stornierungsbedingungen.
§ 5 Nichtanreise, verspätete Anreise und vorzeitige Abreise
- Bei Nichtanreise gelten die Regelungen des § 4.
- Reist der Gast später als vereinbart an oder beendet er seinen Aufenthalt aus persönlichen Gründen vorzeitig, besteht für die dadurch nicht in Anspruch genommenen Übernachtungen grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung.
- Gesetzliche Rechte des Gastes bleiben unberührt, wenn die vorzeitige Beendigung des Aufenthalts auf einen von der Vermieterin zu vertretenden Umstand, einen erheblichen Mangel der Ferienwohnung oder eine sonstige Pflichtverletzung der Vermieterin zurückzuführen ist.
- Muss ein Aufenthalt aus einem vom Gast zu vertretenden wichtigen Grund vorzeitig beendet werden, entsteht allein durch die vorzeitige Beendigung kein Anspruch auf Erstattung bereits in Anspruch genommener Leistungen. Etwaige weitere Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 6 Kein gesetzliches Widerrufsrecht
Bei der Buchung einer Ferienwohnung für einen konkret festgelegten Zeitraum besteht grundsätzlich kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht.
Die vereinbarten Stornierungsmöglichkeiten bleiben hiervon unberührt.
§ 7 Anreise und Schlüsselübergabe
- Die Ferienwohnung steht am Anreisetag innerhalb des bei der Buchung beziehungsweise in der Buchungsbestätigung genannten Anreisezeitraums zur Verfügung.
- Eine Anreise außerhalb des vereinbarten Zeitfensters ist nur nach vorheriger Absprache und Bestätigung möglich.
- Wird eine kontaktlose Schlüsselübergabe über einen Schlüsselsafe vereinbart, erhält der Gast die dafür erforderlichen Informationen gesondert.
- Zugangscodes und sonstige Informationen zur Schlüsselübergabe dürfen nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
- Bei einer erheblichen Verspätung bitten wir um möglichst frühzeitige Mitteilung, damit die Schlüsselübergabe entsprechend organisiert werden kann.
§ 8 Abreise und Rückgabe der Ferienwohnung
- Die Ferienwohnung ist am Abreisetag spätestens bis 10:00 Uhr vollständig zu räumen und entsprechend der Hausordnung zurückzugeben.
- Eine spätere Abreise ist nur nach vorheriger Zustimmung der Vermieterin möglich.
- Führt eine vom Gast zu vertretende verspätete Rückgabe zu einem nachweisbaren Schaden, insbesondere weil die Reinigung oder die Anreise nachfolgender Gäste beeinträchtigt wird, kann dieser nach den gesetzlichen Vorschriften geltend gemacht werden.
- Sämtliche überlassenen Schlüssel sind entsprechend der vereinbarten Rückgaberegelung zurückzugeben.
§ 9 Belegung und Nutzung der Ferienwohnung
- Die Ferienwohnung darf nur von der bei der Buchung angegebenen und für die jeweilige Wohnung zulässigen Personenzahl bewohnt werden.
- Zusätzliche Übernachtungsgäste müssen vorab angemeldet und von der Vermieterin bestätigt werden.
- Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung der Ferienwohnung an nicht angemeldete Dritte ist ohne Zustimmung der Vermieterin nicht gestattet.
- Die Ferienwohnung ist ausschließlich zu den vereinbarten Beherbergungszwecken zu nutzen.
- Partys, Veranstaltungen oder vergleichbare Nutzungen bedürfen der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung der Vermieterin.
- Die Einrichtung sowie sämtliche zur Ferienwohnung gehörenden Gegenstände sind pfleglich zu behandeln.
- Für Angelgeräte, die für Hausgäste bereitgestellte Gerätehütte sowie die gemeinschaftlich nutzbare Gefriertruhe gelten ergänzend die Regelungen der Hausordnung.
§ 10 Hunde und andere Tiere
- Hunde dürfen mitgebracht werden, wenn sie bei der Buchung angegeben oder nachträglich ausdrücklich bestätigt wurden.
- Die hierfür vereinbarte Hundepauschale ergibt sich aus der Buchung beziehungsweise der Buchungsbestätigung.
- Andere Tiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden.
- Hunde dürfen nicht auf Betten, Matratzen, Sofas, Sessel oder andere Polstermöbel.
- Für den Hund ist ein eigener geeigneter Schlafplatz beziehungsweise eine geeignete Decke mitzubringen.
- Durch Tiere verursachte Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen.
- Tiere dürfen nur dann allein in der Ferienwohnung zurückgelassen werden, wenn sie dies gewohnt sind und dadurch weder Bellen, starke Unruhe, Beschädigungen noch sonstige Störungen zu erwarten sind.
- Für schuldhaft verursachte Schäden oder außergewöhnliche Verschmutzungen durch mitgebrachte Tiere haftet der Gast nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Die vereinbarte Hundepauschale deckt den üblichen zusätzlichen Reinigungsaufwand ab. Tatsächlich entstandene außergewöhnliche Reinigungs- oder Reparaturkosten sind hiervon nicht umfasst.
§ 11 Mängel und technische Störungen
- Sollte während des Aufenthalts etwas nicht in Ordnung sein, bitten wir um möglichst unverzügliche Mitteilung. So haben wir die Möglichkeit, uns schnell darum zu kümmern.
- Der Gast muss der Vermieterin eine angemessene Möglichkeit geben, einen gemeldeten Mangel zu prüfen und Abhilfe zu schaffen.
- Reparaturen dürfen grundsätzlich nicht ohne vorherige Abstimmung auf Kosten der Vermieterin beauftragt werden. Gesetzliche Rechte des Gastes in dringenden Fällen bleiben unberührt.
- Die gesetzlichen Rechte des Gastes wegen bestehender Mängel bleiben unberührt.
§ 12 Schäden, außergewöhnliche Verschmutzungen und Schlüsselverlust
- Es kann immer einmal etwas passieren. Schäden oder außergewöhnliche Verschmutzungen bitten wir deshalb möglichst schnell mitzuteilen, damit eine unkomplizierte Lösung gefunden werden kann.
- Der Gast haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er, seine Mitreisenden, Besucher oder mitgebrachte Tiere schuldhaft verursachen.
- Normale Abnutzung durch den gewöhnlichen vertragsgemäßen Gebrauch wird selbstverständlich nicht berechnet.
- Die reguläre Endreinigung umfasst den üblichen Reinigungsaufwand nach einem ordnungsgemäßen Aufenthalt.
- Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen können die tatsächlich erforderlichen und entstandenen zusätzlichen Reinigungskosten berechnet werden.
- Dies kann insbesondere erforderlich sein bei erheblichen Rauch- oder Geruchsrückständen, außergewöhnlich starken Verschmutzungen, erheblichen Verschmutzungen von Matratzen oder Polstermöbeln sowie bei außergewöhnlichen durch Tiere verursachten Verunreinigungen.
- Es werden keine pauschalen Strafgebühren erhoben. Maßgeblich sind die tatsächlich erforderlichen und entstandenen Kosten.
- Sollte ein Schlüssel verloren gehen, bitten wir um sofortige Mitteilung, damit wir schnell reagieren und die Sicherheit der Ferienwohnungen gewährleisten können.
- Die Schlüssel gehören zu einer Schließanlage. Je nach Art des Schlüsselverlustes kann aus Sicherheitsgründen der Austausch mehrerer oder sämtlicher zugehöriger Schließkomponenten erforderlich sein.
- Hat der Gast den Schlüsselverlust zu vertreten, trägt er nach den gesetzlichen Vorschriften die tatsächlich erforderlichen und entstandenen Kosten. Soweit aufgrund des konkreten Schlüsselverlustes notwendig, kann dies auch den Austausch der gesamten Schließanlage umfassen.
§ 13 Rauchverbot und Brandschutz
- In sämtlichen Ferienwohnungen gilt ein vollständiges Rauchverbot.
- Das Rauchverbot umfasst auch E-Zigaretten, Verdampfer, Cannabis und vergleichbare Rauchprodukte.
- Das Rauchen ist ausschließlich in geeigneten Außenbereichen gestattet.
- Rauchmelder und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht entfernt, abgedeckt, ausgeschaltet oder manipuliert werden.
- Offenes Feuer ist in den Ferienwohnungen nicht gestattet. Kerzen dürfen nur unter ständiger Aufsicht verwendet werden, sofern ihre Verwendung nicht ausdrücklich untersagt ist.
§ 14 Kündigung aus wichtigem Grund
- Beide Vertragsparteien können den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften außerordentlich beenden.
- Ein wichtiger Grund auf Seiten der Vermieterin kann insbesondere vorliegen, wenn der Gast erhebliche oder wiederholte Vertrags- oder Hausordnungsverstöße nicht beendet und der Vermieterin die Fortsetzung des Aufenthalts unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nicht mehr zugemutet werden kann.
- Dies kann insbesondere der Fall sein bei erheblichen oder wiederholten Ruhestörungen, nicht angemeldeter erheblicher Überbelegung, vorsätzlicher Beschädigung der Ferienwohnung oder Einrichtung, Rauchen in der Ferienwohnung trotz Rauchverbots, erheblicher Gefährdung anderer Personen, rechtswidriger Nutzung der Ferienwohnung oder anderen schwerwiegenden beziehungsweise wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung.
- Soweit gesetzlich erforderlich, wird dem Gast vor einer außerordentlichen Beendigung Gelegenheit gegeben, sein Verhalten zu ändern beziehungsweise der Verstoß zunächst abgemahnt. Bei besonders schwerwiegenden Umständen kann eine vorherige Abmahnung entbehrlich sein.
§ 15 Haftung
- Die Vermieterin haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Für persönliche Gegenstände, Bargeld, Wertgegenstände, Fahrzeuge oder sonstiges Eigentum des Gastes wird kein besonderer Verwahrungs- oder Bewachungsvertrag geschlossen.
- Eine gesetzlich bestehende Haftung der Vermieterin bleibt unberührt.
- Der Gast ist verpflichtet, beim Verlassen der Ferienwohnung Fenster und Türen ordnungsgemäß zu schließen und persönliche Gegenstände angemessen zu sichern.
§ 16 Datenschutz
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer gesonderten Datenschutzerklärung auf der Homepage.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
- Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Teil B – Hausordnung
Hinweise für einen angenehmen Aufenthalt
Damit Sie sich bei uns wohlfühlen und unsere Ferienwohnungen auch für die nächsten Gäste schön bleiben, bitten wir um Beachtung der folgenden Regeln.
Die Hausordnung ist Bestandteil des Beherbergungsvertrages.
1. Rücksichtnahme und Ruhe
Bei uns soll man zur Ruhe kommen und seinen Aufenthalt genießen können. Bitte nehmen Sie deshalb Rücksicht auf andere Gäste, Anwohner und den laufenden Betrieb.
Zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr bitten wir um besondere Rücksicht auf die Nachtruhe. Musik, Gespräche und sonstige Geräusche sind entsprechend zu reduzieren.
Partys und nicht vorher vereinbarte Veranstaltungen sind nicht gestattet.
2. Straßenschuhe, Arbeits- und Angelschuhe
Zum Schutz unserer Fußböden dürfen in den Ferienwohnungen keine Straßenschuhe, Arbeitsschuhe oder Angelschuhe getragen werden.
Bitte ziehen Sie diese bereits im Eingangsbereich aus. Dies gilt insbesondere für nasse, sandige, verschmutzte oder matschige Schuhe.
In der Ferienwohnung können selbstverständlich Hausschuhe oder Socken getragen werden.
Diese kleine Regel hilft uns, die Fußböden langfristig vor Feuchtigkeit, Sand, kleinen Steinchen und unnötiger Abnutzung zu schützen.
3. Rauchen
In unseren Ferienwohnungen gilt ein vollständiges Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten, Verdampfer und Cannabis.
Zum Rauchen nutzen Sie bitte ausschließlich geeignete Außenbereiche. Asche und Zigarettenreste sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Rauchmelder und andere Sicherheitseinrichtungen dürfen nicht abgedeckt, entfernt, ausgeschaltet oder manipuliert werden.
4. Hunde und andere Tiere
Hunde sind bei uns willkommen, sofern sie bei der Buchung angemeldet wurden.
Damit sich auch die nächsten Gäste wohlfühlen, dürfen Hunde nicht auf Betten, Matratzen, Sofas, Sessel oder andere Polstermöbel.
Bitte bringen Sie für Ihren Hund einen eigenen Schlafplatz oder eine geeignete Decke mit.
Verunreinigungen durch Tiere sind sowohl in der Ferienwohnung als auch auf dem Grundstück unverzüglich zu beseitigen.
Hunde dürfen nur dann allein in der Ferienwohnung bleiben, wenn sie dies gewohnt sind und weder Bellen, starke Unruhe, Beschädigungen noch andere Störungen zu erwarten sind.
5. Belegung und Besucher
In der Ferienwohnung dürfen nur die angemeldeten Gäste übernachten.
Zusätzliche Übernachtungsgäste müssen vorher mit uns abgestimmt werden.
Bitte geben Sie die Ferienwohnung oder den Schlüssel nicht an nicht angemeldete Personen zur eigenständigen Nutzung weiter.
6. Einrichtung und Sauberkeit
Bitte behandeln Sie Möbel, Geräte und sonstige Einrichtungsgegenstände so, wie Sie es auch von Gästen im eigenen Zuhause erwarten würden.
Geschirr, Besteck, Töpfe und Küchengeräte sind nach Gebrauch zu reinigen und wieder einzuräumen.
Stärkere Verschmutzungen bitten wir möglichst direkt zu beseitigen, damit keine dauerhaften Flecken, Schäden oder Gerüche entstehen.
Möbel und größere Einrichtungsgegenstände dürfen nicht ohne vorherige Absprache wesentlich umgestellt oder aus der Ferienwohnung entfernt werden.
7. Angelgeräte und Angelausrüstung
Angelruten, Kescher, Rutenfutterale, Köderbehälter und sonstige Angelausrüstung dürfen nicht in den Ferienwohnungen aufbewahrt werden.
Für Hausgäste steht zur Aufbewahrung der Angelausrüstung eine dafür vorgesehene Hütte zur Verfügung.
Insbesondere nasse, sandige, verschmutzte oder nach Fisch beziehungsweise Ködern riechende Angelausrüstung darf nicht in die Ferienwohnungen gebracht werden.
So bleiben Böden, Möbel und Textilien geschützt und die Wohnungen auch für die nächsten Gäste angenehm.
8. Gefriertruhe für den Fang unserer Hausgäste
Für Hausgäste, die während ihres Aufenthalts angeln, steht eine gemeinschaftlich genutzte Gefriertruhe zur Aufbewahrung ihres Fangs zur Verfügung.
Die Fische müssen vor dem Einlagern hygienisch und sicher verpackt sowie eindeutig dem jeweiligen Gast zugeordnet und gekennzeichnet werden. Bitte bringen Sie hierfür selbst geeignete Beutel beziehungsweise Behälter und etwas zum Beschriften oder Kennzeichnen mit.
Da mehrere Hausgäste dieselbe Gefriertruhe nutzen können, ist jeder Gast selbst dafür verantwortlich, dass sein Fang eindeutig erkennbar ist.
Die Gefriertruhe wird als zusätzliche Aufbewahrungsmöglichkeit zur Verfügung gestellt. Eine individuelle Verwahrung oder Überwachung der eingelagerten Fische durch den Forellenhof erfolgt nicht.
Die Nutzung erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung. Für Verwechslungen, versehentliche Entnahmen oder die Entnahme durch andere Gäste wird, soweit gesetzlich zulässig, keine Haftung übernommen.
Die gesetzliche Haftung der Vermieterin, insbesondere für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bleibt unberührt.
Bei der Abreise sind sämtliche eingelagerten Fische mitzunehmen. Nach der Abreise zurückgelassener Fang kann aus hygienischen Gründen entsorgt werden.
9. Lüften und Heizen
Regelmäßiges Lüften sorgt für ein angenehmes Raumklima. Bitte lüften Sie kurz und kräftig mit vollständig geöffneten Fenstern.
Während des Lüftens ist die Heizung herunterzudrehen.
Fenster dürfen während der Heizperiode nicht über längere Zeit gekippt bleiben, während gleichzeitig geheizt wird.
Beim Verlassen der Ferienwohnung sind die Fenster zu schließen.
Technische Anlagen, Sicherungen und Abdeckungen dürfen nicht eigenständig geöffnet oder verändert werden.
10. Dusche und Wasserverbrauch
Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit warmem Wasser um.
Die Duschdauer ist auf ein übliches und angemessenes Maß zu beschränken. Durchgehendes Duschen von etwa 45 Minuten oder länger ist nicht gestattet, da dadurch unter anderem die Warmwasserversorgung beeinträchtigt werden kann.
Besondere gesundheitliche Erfordernisse bleiben hiervon unberührt.
Beim Duschen muss der Duschvorhang vollständig innerhalb der Dusche beziehungsweise Duschwanne hängen, damit kein Wasser auf den Fußboden oder an die Einrichtung gelangt.
Ausgetretenes Wasser ist bitte sofort aufzuwischen.
Sollten Sie eine Undichtigkeit oder ein anderes technisches Problem feststellen, geben Sie uns bitte direkt Bescheid, damit wir uns darum kümmern können.
11. Strom und Energie
Bitte gehen Sie verantwortungsvoll mit Strom und Heizung um.
Licht und nicht benötigte Elektrogeräte sind beim Verlassen der Ferienwohnung auszuschalten.
Elektrogeräte dürfen nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
12. Müll
Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
Bitte lassen Sie bei der Abreise keinen Hausmüll, verderbliche Lebensmittel oder Tierabfälle in der Ferienwohnung zurück.
13. Schäden und technische Probleme
Es kann immer einmal etwas passieren. Wenn etwas beschädigt wird oder nicht richtig funktioniert, geben Sie uns bitte möglichst schnell Bescheid. Viele Dinge lassen sich dann unkompliziert lösen.
Bitte führen Sie keine eigenständigen Reparaturen an elektrischen, sanitären oder sonstigen technischen Anlagen durch.
Für gewöhnliche Gebrauchsspuren entstehen selbstverständlich keine Kosten.
Für schuldhaft verursachte Schäden oder außergewöhnliche Verschmutzungen können die tatsächlich erforderlichen und entstandenen zusätzlichen Kosten berechnet werden.
14. Schlüssel
Bitte gehen Sie sorgfältig mit den überlassenen Schlüsseln um und geben Sie diese nicht an unberechtigte Personen weiter.
Sollte ein Schlüssel verloren gehen, informieren Sie uns bitte sofort, damit wir schnell reagieren und die Sicherheit der Ferienwohnungen gewährleisten können.
Die Schlüssel gehören zu einer Schließanlage. Je nach Art des Schlüsselverlustes kann aus Sicherheitsgründen der Austausch mehrerer oder sämtlicher zugehöriger Schließkomponenten erforderlich sein.
Hat der Gast den Schlüsselverlust zu vertreten, können ihm nach den gesetzlichen Vorschriften die tatsächlich erforderlichen und entstandenen Kosten berechnet werden. Soweit aufgrund des konkreten Schlüsselverlustes notwendig, kann dies auch den Austausch der gesamten Schließanlage umfassen.
15. Fenster und Türen
Beim Verlassen der Ferienwohnung sind alle Fenster zu schließen.
Die Ferienwohnung ist beim Verlassen ordnungsgemäß abzuschließen.
Bitte achten Sie insbesondere bei Regen, starkem Wind oder längerer Abwesenheit darauf, dass keine Fenster geöffnet oder gekippt bleiben.
16. Abreise
Am Abreisetag steht Ihnen die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr zur Verfügung.
Damit wir die Wohnung anschließend wieder gut für die nächsten Gäste vorbereiten können, bitten wir Sie vor der Abreise um Folgendes:
- alle Betten vollständig abziehen, unabhängig davon, ob sie genutzt wurden,
- die abgezogene Bettwäsche jeweils gesammelt auf dem Fußboden neben dem betreffenden Bett ablegen,
- benutzte Handtücher gesammelt ablegen,
- Geschirr abwaschen und einräumen,
- Müll entsorgen,
- eigene Lebensmittel mitnehmen,
- Kühlschrank leeren,
- gegebenenfalls in der gemeinschaftlichen Gefriertruhe eingelagerte Fische vollständig mitnehmen,
- die Ferienwohnung einmal durchsaugen beziehungsweise besenrein hinterlassen,
- Fenster schließen,
- Licht und nicht benötigte Elektrogeräte ausschalten,
- die Ferienwohnung abschließen,
- Schlüssel wie vereinbart zurückgeben.
Vielen Dank, dass Sie unsere Ferienwohnung so hinterlassen, wie Sie sie selbst gerne vorfinden möchten.
Bereich 2 – Angeln
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Angeln auf dem Forellenhof Wester-Ohrstedt
Stand: 06.09.2026
Wir möchten, dass das Angeln auf dem Forellenhof für alle entspannt, fair und gut organisiert abläuft. Die folgenden Bedingungen regeln den Erwerb und die Nutzung unserer Angelberechtigungen.
Für das Angeln gilt zusätzlich die jeweils aktuelle Seeordnung des Forellenhofs Wester-Ohrstedt. Diese ist auf dieser Homepage sowie vor Ort einsehbar.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb und die Nutzung von Angelberechtigungen für die Angelgewässer des Forellenhofs Wester-Ohrstedt.
- Vertragspartner ist:
Tina Nehter
Forellenhof Wester-Ohrstedt
Wester-Ohrstedtfeld 3
25885 Wester-Ohrstedt
Deutschland
Telefon: 04847 809240
E-Mail: info@forellenhof-wester-ohrstedt.de
- Mit dem Erwerb einer Angelberechtigung gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweils aktuelle Seeordnung des Forellenhofs Wester-Ohrstedt als vereinbart.
- Die Seeordnung ist auf dieser Homepage sowie vor Ort einsehbar.
- Zusätzlich können für einzelne Gewässer, besondere Angeltermine oder Veranstaltungen gesonderte Bedingungen gelten. Auf diese wird vor Erwerb der jeweiligen Angelberechtigung beziehungsweise vor Beginn des Angelns hingewiesen.
- Individuell mit dem Forellenhof vereinbarte Regelungen haben Vorrang.
§ 2 Angelberechtigung
- Das Angeln ist ausschließlich mit einer für den jeweiligen Zeitraum und das jeweilige Gewässer gültigen Angelberechtigung des Forellenhofs gestattet.
- Die Angelberechtigung ist personenbezogen und darf nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Forellenhofs auf eine andere Person übertragen oder mit einer anderen Person geteilt werden.
- Jeder Angler benötigt grundsätzlich eine eigene Angelberechtigung, soweit für Kinder oder im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
- Welche Gewässer genutzt werden dürfen und wie viele Ruten die jeweilige Angelberechtigung umfasst, ergibt sich aus der beim Erwerb geltenden Preis- und Leistungsübersicht.
- Zusätzliche Ruten dürfen nur genutzt werden, wenn dies für die betreffende Angelberechtigung zugelassen und eine gegebenenfalls erforderliche Zusatzleistung erworben wurde.
- Eine Angelberechtigung gilt ausschließlich für den vereinbarten Zeitraum. Nicht genutzte Angelzeit kann grundsätzlich nicht auf einen anderen Tag oder eine andere Person übertragen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 3 Fischereischein und Fischereiabgabe
- Zum Angeln auf dem Forellenhof Wester-Ohrstedt ist grundsätzlich ein gültiger Fischereischein oder ein gültiger Urlauberfischereischein für Schleswig-Holstein erforderlich.
- Gültige Fischereischeine anderer Bundesländer werden anerkannt. Zum Angeln in Schleswig-Holstein muss zusätzlich die für den betreffenden Zeitraum erforderliche Fischereiabgabe des Landes Schleswig-Holstein entrichtet sein.
- Eine bereits in einem anderen Bundesland entrichtete Fischereiabgabe ersetzt die Fischereiabgabe des Landes Schleswig-Holstein nicht.
- Wer keinen regulären Fischereischein besitzt, kann mit einem gültigen Urlauberfischereischein für Schleswig-Holstein angeln.
- Die erforderlichen Nachweise sind beim Angeln mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.
- Kann ein erforderlicher Nachweis nicht erbracht werden, darf mit dem Angeln nicht begonnen werden.
- Zusätzlich ist für das Angeln auf unseren Gewässern eine gültige Angelberechtigung des Forellenhofs Wester-Ohrstedt erforderlich.
§ 4 Kinder und Jugendliche
- Kinder und Jugendliche, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen noch keinen eigenen Fischereischein. Ein regulärer Fischereischein kann bereits ab Vollendung des 12. Lebensjahres erworben werden.
- Auf dem Forellenhof Wester-Ohrstedt dürfen Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren, die noch keinen eigenen Fischereischein besitzen, nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers angeln, der mindestens 16 Jahre alt ist.
- Die Begleitperson trägt dafür Sorge, dass die Seeordnung sowie die fischerei- und tierschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
- Die Fischereiabgabe Schleswig-Holstein ist unabhängig von der Fischereischeinpflicht zu beachten. Kinder unter 12 Jahren sind davon befreit; ab Vollendung des 12. Lebensjahres ist sie grundsätzlich zu entrichten.
- Die betrieblichen Regelungen zur Angelberechtigung und zur zulässigen Rutenanzahl bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Preise und Leistungen
- Es gelten die beim Erwerb der Angelberechtigung beziehungsweise bei einer Reservierung bekannt gegebenen Preise.
- Art und Umfang der jeweiligen Angelberechtigung ergeben sich aus der aktuellen Preis- und Leistungsübersicht.
- Preise, Rutenanzahlen, nutzbare Gewässer und sonstige Leistungen können je nach Kartenart unterschiedlich sein.
- Besondere Veranstaltungen und Sonderangeltermine können eigene Preise und Bedingungen haben. Diese werden vor der Buchung beziehungsweise dem Erwerb bekannt gegeben.
- Bereits begonnene Angelzeiten können grundsätzlich nicht nachträglich in eine andere Kartenart umgewandelt oder auf eine andere Person übertragen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 6 Reservierung von Angelplätzen
- Die Reservierung eines bestimmten Angelplatzes ist grundsätzlich nur in Verbindung mit einer Tageskarte möglich.
- Für Halbtages-, Feierabend- oder vergleichbare Kurzzeitkarten werden keine Angelplätze reserviert.
- Reservierungen gelten nur für die vereinbarte Person beziehungsweise Personenzahl und den vereinbarten Zeitraum.
- Ein reservierter Angelplatz oder eine reservierte Angelberechtigung darf nicht ohne vorherige Zustimmung des Forellenhofs auf eine andere Person übertragen werden.
- Die Reservierung eines Angelplatzes beinhaltet keine Garantie auf einen bestimmten Fangerfolg.
§ 7 Kein Anspruch auf Fangerfolg
Unsere Gewässer werden bewirtschaftet und entsprechend den betrieblichen und saisonalen Gegebenheiten besetzt. Trotzdem bleibt Angeln von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängig.
Ein bestimmter Fangerfolg kann daher nicht garantiert werden.
Ein ausbleibender Fang, ein Fehlbiss, ein Schnur- oder Vorfachabriss oder der Verlust eines bereits gehakten Fisches begründet für sich allein keinen Anspruch auf Erstattung, Preisnachlass oder Ersatz.
Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt, wenn eine vereinbarte Leistung aus einem vom Forellenhof zu vertretenden Grund nicht erbracht werden kann.
§ 8 Witterung, Tierwohl und betriebliche Einschränkungen
- Wetterbedingungen, hohe Wassertemperaturen, technische Störungen oder andere außergewöhnliche Umstände können dazu führen, dass einzelne Gewässer oder Teile der Anlage vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können.
- Dies gilt insbesondere dann, wenn die Sicherheit der Gäste, das Tierwohl oder ein ordnungsgemäßer Betrieb andernfalls nicht gewährleistet werden kann.
- Den entsprechenden Anweisungen der Betreiberin oder einer von ihr beauftragten Person ist Folge zu leisten.
- Kann eine bereits vereinbarte Leistung deshalb nicht oder nicht vollständig erbracht werden, richten sich etwaige Ansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften und den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.
§ 9 Seeordnung und Verhalten auf der Anlage
- Für das Angeln gilt die jeweils aktuelle Seeordnung des Forellenhofs Wester-Ohrstedt.
- Die Seeordnung ist auf dieser Homepage sowie vor Ort einsehbar.
- Der Angler ist verpflichtet, sich vor Beginn des Angelns mit der Seeordnung vertraut zu machen.
- Zusätzlich sind vor Ort bekannt gegebene Regelungen für das betreffende Gewässer oder besondere Angelveranstaltungen zu beachten.
- Den Anweisungen der Betreiberin beziehungsweise einer von ihr beauftragten Person ist Folge zu leisten, soweit diese der Sicherheit, dem Tierwohl oder dem ordnungsgemäßen Betrieb der Anlage dienen.
§ 10 Verstöße und Hausrecht
- Bei einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder die Seeordnung kann verlangt werden, den Verstoß unverzüglich zu beenden.
- Bei erheblichen oder wiederholten Verstößen kann das weitere Angeln untersagt werden.
- Bei schwerwiegenden Verstößen, insbesondere bei Gefährdung von Personen oder Tieren, erheblichen Verstößen gegen Tierschutzbestimmungen, vorsätzlicher Beschädigung der Anlage oder beharrlicher Missachtung berechtigter Anweisungen, kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.
- Gesetzliche Ansprüche des Forellenhofs bleiben unberührt.
§ 11 Schäden und Haftung
- Jeder Angler ist verpflichtet, seine Angelausrüstung so zu verwenden und abzulegen, dass andere Personen, Tiere sowie die Anlage nicht gefährdet oder beschädigt werden.
- Für vom Angler schuldhaft verursachte Schäden gelten die gesetzlichen Vorschriften.
- Für persönliche Gegenstände und mitgebrachte Angelausrüstung wird kein besonderer Verwahrungs- oder Bewachungsvertrag geschlossen.
- Die gesetzliche Haftung des Forellenhofs bleibt unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
- Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.
Hinweis zur Seeordnung
Mit dem Erwerb der Angelberechtigung erkennt der Angler die Allgemeinen Bedingungen für das Angeln sowie die jeweils aktuelle Seeordnung des Forellenhofs Wester-Ohrstedt an. Die Seeordnung ist auf dieser Homepage und vor Ort einsehbar.